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Überführung von Verstorbenen & Urnen nach Frankreich
Über uns
AIM Group International Funeral Shipping Services ist ein professioneller, international tätiger Dienstleister für Bestattungslogistik und internationale Überführungen. Von der Schweiz aus organisieren wir seit 2007 würdige und reibungslose Überführungen von Verstorbenen sowie den internationalen Urnenversand nach Frankreich – zuverlässig, diskret und mit höchster Sorgfalt.
Dank unseres breit aufgestellten Partnernetzwerks in der Schweiz und im Ausland koordinieren wir sämtliche Schritte der Überführung aus einer Hand: von den erforderlichen Dokumenten über die logistische Abwicklung bis hin zur Übergabe am Zielflughafen in Frankreich. Unsere Erfahrung, unsere Strukturen und unsere eingespielten Abläufe ermöglichen eine schnelle Organisation – auch bei komplexen Fällen.
Mit unserer langjährigen Expertise im Bereich der Überführung von Verstorbenen und Urnen nach Frankreich sind Sie bei uns in sicheren Händen.
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Wie gestaltet sich der Prozess einer Überführung nach Frankreich?
Der Ablauf einer Überführung (Sargtransport) oder eines Urnenversands nach Frankreich ist in der Regel klar strukturiert und umfasst folgende Schritte:
1. Beauftragung und Erstabklärung
Nach Ihrer Anfrage klären wir alle relevanten Informationen und definieren gemeinsam den Ablauf.
2. Dokumentenmanagement & Behördenkoordination
Wir organisieren die benötigten Unterlagen, übernehmen die Koordination der notwendigen Amtswege und kümmern uns um die Erstellung der Dokumente für die internationale Überführung.
3. Abholung & Vorbereitung
Der Verstorbene bzw. die Asche/Urne wird abgeholt und gemäss internationalen Vorgaben vorbereitet. Bei Sargüberführungen erfolgt die ordnungsgemässe Einsargung sowie der luftdichte Verschluss gemäss Luftfracht-Richtlinien.
4. Flugorganisation & Airline-Handling
Wir beantragen die erforderlichen Genehmigungen, koordinieren die Airline-Abwicklung und übermitteln Ihnen die Flugdaten inkl. AWB/Frachtbrief (Air Waybill).
5. Zollabfertigung & Sicherheitskontrolle am Flughafen
Am Flughafen erfolgen Handling, Zollabfertigung sowie – je nach Vorgaben – die Röntgenkontrolle. Anschliessend wird der Sarg oder die Urne an den Handling-Partner der Airline übergeben.
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Welche Unterlagen und Informationen werden benötigt?
Damit wir Ihre Anfrage effizient bearbeiten können, benötigen wir grundsätzlich:
das ausgefüllte Auftragsformular
die Datenschutzerklärung (lassen wir Ihnen nach der Anfrage per E-Mail zukommen)
Falls eine Einäscherung gewünscht ist
Wenn eine Einäscherung vorgesehen ist, wird zusätzlich eine Einwilligungserklärung des nächsten Angehörigen benötigt. Auch diese senden wir Ihnen unkompliziert per E-Mail zu.
Ausweisdokument
Erforderlich ist ein Identitätsdokument (z.B. Pass oder Identitätskarte). Die Gültigkeit spielt keine Rolle – wichtig ist die Identitätsfeststellung.
Für internationale Überführungen wird je nach Fall ein entsprechendes internationales Reisedokument für den Verstorbenen ausgestellt (umgangssprachlich „Leichenpass“). Die Organisation der erforderlichen Unterlagen übernehmen wir vollständig.
Unterlagen für die Sterbeurkunde
Für die Ausstellung der definitiven Sterbeurkunde benötigen die zuständigen Behörden – abhängig vom Familienstand – zusätzliche Nachweise:
bei ledigen Personen: Geburtsurkunde
bei verheirateten Personen: Heiratsurkunde sowie Ausweiskopie des Ehepartners / der Ehepartnerin
Die Dokumente müssen in der Sprache vorliegen, die von der zuständigen Stelle verlangt wird. Eine nachträgliche Einreichung durch Angehörige ist in vielen Fällen möglich. Für die internationale Überführung nach Frankreich wird üblicherweise eine vorläufige Sterbeurkunde bzw. eine entsprechende Bestätigung ausgestellt, damit der Transport ohne Verzögerung erfolgen kann.
Empfänger- oder Abholerdaten in Frankreich
Für die Überführung nach Frankreich benötigen wir die vollständigen Daten der Empfangsstelle, beispielsweise:
vollständiger Name
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
ggf. Name eines beauftragten Bestattungsinstituts oder Empfangspartners
Grundsätzlich wird die Annahme durch einen Bestatter oder eine entsprechende Institution im Zielland empfohlen. Je nach Region oder internen Vorschriften können jedoch Ausnahmen gelten. Auch eine Abholung durch Angehörige oder Beauftragte ist je nach Voraussetzungen möglich.
Zusätzlich benötigen wir den gewünschten Zielflughafen in Frankreich. Bitte beachten Sie: Nicht jeder Flughafen nimmt sogenannte HUM-Sendungen (Human Remains – Verstorbene/Urnen/Asche) an. Daher wird der Zielflughafen im Rahmen der Planung im Voraus geprüft und bestätigt.
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Wie lange dauert eine Überführung nach Frankreich?
In der Regel beträgt die Dauer für eine Überführung nach Frankreich – abhängig von Fallkonstellation und Genehmigungen – etwa 3 bis 10 Werktage.
In besonderen Situationen kann sich der Zeitraum verlängern, z.B.:
wenn eine Freigabe durch Behörden erforderlich ist
bei wetterbedingten Flugänderungen
bei Einschränkungen im Luftfrachtverkehr (z.B. politische Entwicklungen, temporäre Routenanpassungen)
Wir informieren Sie transparent über alle Schritte und Zeitfenster.
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Unsere Leistungen – was wir für Sie organisieren
Wir übernehmen die internationale Überführung nach Frankreich mit einem klar definierten Leistungsspektrum:
Internationale Überführung von Verstorbenen im Sarg nach Frankreich
inkl. Dokumente, Koordination, Flugorganisation und Handling
Internationaler Urnenversand / Transport von Aschenkapseln nach Frankreich
je nach Anforderungen per Luftfracht (Air Cargo) oder Versandlösung gemäss Vorgaben. Die Laufzeit kann – abhängig von Route und Prozessen – variieren.
Organisation von internationalen Überführungen bei Todesfällen im Ausland
Wenn ein Todesfall im Ausland eintritt (z.B. auf Reisen), übernehmen wir in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk die vollständige Organisation und Logistik der Überführung.
Umbettung / Exhumierung & anschliessende Überführung
Wir koordinieren – sofern rechtlich und organisatorisch möglich – auch Umbettungen bzw. Exhumierungen von Gebeinen oder Urnen sowie die anschliessende Überführung nach Frankreich oder in weitere Länder.
Sonderlösungen (z.B. Privatflug / individuelle Abläufe)
Bei besonderen Wünschen bieten wir auch exklusive Transportlösungen, bei denen Angehörige den Ablauf flexibel mitgestalten können. Hierbei steht eine diskrete und respektvolle Durchführung im Vordergrund.
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Wie werden Sie über den Stand informiert?
Transparenz ist uns wichtig. Sie erhalten regelmässige Updates über den Status der Überführung über den von Ihnen gewünschten Kommunikationskanal – z.B.:
Telefon
SMS
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Können alle Flughäfen in Frankreich angeflogen werden?
Grundsätzlich können internationale Flughäfen in Frankreich mit Sarg oder Urne angeflogen werden, sofern:
die Airline den Transport genehmigt, und
der Zielflughafen über die notwendige Infrastruktur und Handling-Kapazitäten verfügt
In einzelnen Fällen kann es zu Einschränkungen im Luftfrachtverkehr kommen. In solchen Situationen organisieren wir Alternativen (z.B. anderer Zielflughafen oder alternative Route), damit die Überführung zuverlässig erfolgen kann.
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Todesfall im Ausland – was ist zu tun?
Ein Todesfall im Ausland ist für Angehörige eine extreme Ausnahmesituation. Gerade bei Reisen oder Ferien können unvorhergesehene Ereignisse auftreten – z.B. Unfall, Krankheit oder andere Umstände.
In solchen Fällen ist eine schnelle, professionelle Organisation entscheidend, damit keine unnötigen Verzögerungen entstehen. Genau hier unterstützen wir Sie: Wir koordinieren die erforderlichen Schritte mit Behörden, Partnern und – falls vorhanden – Versicherungen und organisieren die Überführung bzw. den Urnenversand in die gewünschte Destination.
Falls eine Reiseversicherung oder ein Assistance-Produkt besteht, kann je nach Vertrag eine Kostenübernahme möglich sein. In solchen Fällen übernehmen wir – nach Absprache – auch die Koordination und Abwicklung mit der Versicherung bzw. Assistance.
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Kosten einer Überführung oder eines Urnenversands nach Frankreich
Die Kosten für eine Überführung im Sarg oder den Urnenversand nach Frankreich hängen stets von mehreren Faktoren ab und können nicht pauschal festgelegt werden.
Zu den wichtigsten Einflussfaktoren zählen u.a.:
Ausgangsort in der Schweiz (Abholung / Strecke)
Zielflughafen in Frankreich
Gewicht/Grösse (bei Sargüberführungen)
Airline-Bedingungen, Handling-Kosten, Route
erforderliche Dokumente, Übersetzungen, Beglaubigungen
zeitlicher Rahmen (Express-Abwicklung / Terminlage)
Wichtig ist: Manche Anbieter werben mit sehr tiefen Einstiegspreisen, erhöhen jedoch später durch Zusatzpositionen deutlich. Wir setzen stattdessen auf eine transparente Offerte – klar, nachvollziehbar und ohne Überraschungen.
Wenn Sie einen aktuellen oder bevorstehenden Sterbefall haben, empfehlen wir eine rasche Kontaktaufnahme. Nach kurzer Abklärung erhalten Sie von uns eine kostenlose Erstberatung sowie eine unverbindliche Offerte in Schweizer Franken (CHF).
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Dürfen Privatpersonen eine Urne nach Frankreich mitnehmen?
Die Mitnahme einer Urne durch Privatpersonen ist in der Praxis zwar in bestimmten Konstellationen möglich, jedoch stark abhängig von:
Anforderungen der Fluggesellschaft
Zollbestimmungen im Zielland
notwendiger Dokumentation (inkl. Sicherheits- und Röntgenfreigaben)
Gerade die Zollbehörden in Frankreich verlangen in vielen Fällen Nachweise, die ohne professionelle Abwicklung zu Problemen führen können (z.B. Sicherungsunterlagen, Röntgenfreigabe, Dokumentenprüfung). Ohne vollständig korrekte Unterlagen kann es zu Verzögerungen, Beschlagnahmung oder rechtlichen Konsequenzen kommen.
Aus diesem Grund empfehlen wir eine professionelle Organisation über einen spezialisierten Dienstleister.
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Beauftragen Sie uns jetzt
Sie möchten eine würdige, professionelle und reibungslose Überführung eines Verstorbenen oder den Urnenversand nach Frankreich organisieren lassen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
info@aim-bestattungen.ch
Unser Team steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung und begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess.